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   VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749   

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VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749 (https://dejure.org/2021,21709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.2021 - 11 ZB 19.749 (https://dejure.org/2021,21709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 11 ZB 19.749 (https://dejure.org/2021,21709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; VwGO § 113 Abs. 5 S. 2
    Verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung

  • rewis.io

    Verkehrsregelnde Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, Ermittlung des Lkw-Segments zwischen 2,8 und 3,5 t, Ermessensausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsregelnde Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm; Ermittlung des Lkw-Segments zwischen 2,8 und 3,5 t; Ermessensausübung

  • rechtsportal.de

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms in einem reinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - juris Rn. 104) habe diese Methode für plausibel und zulässig erachtet.

    Soweit die Kläger die Ermittlung des Lkw-Segments zwischen 2, 8 und 3, 5 t anhand der Doppelbereifung für methodisch verfehlt halten, ergibt sich aus ihrem Vorbringen nicht, dass die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 2009 (9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 104) gebilligte Ermittlungsmethode mittlerweile nicht mehr fachgerecht ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wegen der methodischen Schwierigkeiten bei der Zählung von Lkw im Segment von 2, 8 und 3, 5 t und wegen des Fehlens bindender Vorgaben durch Regelwerke einen Sachverständigen zu dieser Frage gehört und ist aufgrund des von diesem erstatteten Gutachtens zu der Einschätzung gelangt, dass die Zählung anhand der Doppelbereifung jedenfalls genauer und zuverlässiger sei als die Heranziehung prozentualer Umrechnungsfaktoren der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die nur pauschale Annahmen darstellten, oder als darauf zu setzen, dass die Zählpersonen nach einer "Typenschulung" die Fahrzeugtypen selbst zutreffend erfassten, was wegen der Vielzahl von oft kaum unterscheidbaren Fahrzeugtypen kaum fehlerfrei möglich sei (BVerwG, U.v. 12.8.2009 a.a.O.).

    Aus dem Zulassungsvorbringen ergibt sich nicht, dass die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - (BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 104) weder für methodisch unzulänglich noch für ungeeignet erachtete Methode zur Ermittlung des Lkw-Segments zwischen 2, 8 und 3, 5 t zulässigem Gesamtgewicht mittlerweile nicht mehr fachgerecht sei.

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Orientierungspunkte zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze können den Immissionsgrenzwerten des § 2 Abs. 1 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) entnommen werden (BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NZV 1994, 244 = juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 12.4.2016 a.a.O. Rn. 21), deren Immissionsgrenzwerte in Wohngebieten um 11 dB(A) unter den einschlägigen Beurteilungspegeln der Lärmschutz-Richtlinien-StV liegen.

    Die Straßenverkehrsbehörde hat bei der Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze auf die gebietsbezogene Schutzbedürftigkeit der Anlieger und eine eventuell gegebene Lärmvorbelastung abzustellen und die Belange des Straßenverkehrs und der Verkehrsteilnehmer zu würdigen (BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NZV 1994, 244 = juris Rn. 26).

    Dabei darf die Behörde in Wahrung allgemeiner Verkehrsrücksichten und sonstiger entgegenstehender Belange von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen umso eher absehen, je geringer der Grad der Lärmbeeinträchtigung ist, der entgegengewirkt werden soll (BVerwG, U.v. 22.12.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Es genügt, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13; B.v. 7.1.2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 15 a.E.; BayVGH, U.v. 12.4.2016 - 11 B 15.2180 - juris Rn. 21; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 102; OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 30).

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen als Mittel der Lärmbekämpfung müssen dort ausscheiden, wo sie die Verhältnisse nur um den Preis neuer Unzulänglichkeiten an anderer Stelle verbessern könnten, die im Ergebnis zu einer verschlechterten "Gesamtbilanz" führen (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13; Nr. 1.3 Lärmschutz-Richtlinien-StV).

  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 11 B 15.2180

    Rechtswidrige Anordnung eines Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Es genügt, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13; B.v. 7.1.2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 15 a.E.; BayVGH, U.v. 12.4.2016 - 11 B 15.2180 - juris Rn. 21; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 102; OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 30).

    Orientierungspunkte zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze können den Immissionsgrenzwerten des § 2 Abs. 1 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) entnommen werden (BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NZV 1994, 244 = juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 12.4.2016 a.a.O. Rn. 21), deren Immissionsgrenzwerte in Wohngebieten um 11 dB(A) unter den einschlägigen Beurteilungspegeln der Lärmschutz-Richtlinien-StV liegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 2 B 660/16

    Eilantrag gegen das Einrichtungshaus Ikea erfolglos

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung (OVG NW, B.v. 26.9.2016 - 2 B 660/16 - juris) und der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Straßenwesen (Fachzeitschrift Straßenverkehrstechnik 6.2009, S. 313) könnte sich ohnehin die Frage stellen, ob nicht eine Einordnung als Lkw erst ab 3, 5 t geboten wäre und Kfz mit einem Gesamtgewicht bis zu 3, 5 t mit einem Pkw gleichbehandelt werden könnten.
  • BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18

    Verpflichtung zum Erlass von Lärmschutzmaßnahmen an einer bewohnten Straße;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Es genügt, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13; B.v. 7.1.2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 15 a.E.; BayVGH, U.v. 12.4.2016 - 11 B 15.2180 - juris Rn. 21; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 102; OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 8 A 1247/16

    Streit um die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung verkehrsbeschränkender

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Es genügt, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss (BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13; B.v. 7.1.2019 - 7 B 16.18 - juris Rn. 15 a.E.; BayVGH, U.v. 12.4.2016 - 11 B 15.2180 - juris Rn. 21; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 102; OVG NW, B.v. 28.3.2018 - 8 A 1247/16 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Über die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO hinaus müssen die Anforderungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erfüllt sein (BVerwG, B.v. 23.4.2013 - 3 B 59.12 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 50 = juris Rn. 7, 9; BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 11 ZB 18.1840 - juris Rn. 26), wonach Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
  • VGH Bayern, 11.05.1999 - 11 B 97.695
    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bestimmt jedoch kein bestimmter Schallpegel oder Abgaswert die Grenze der Zumutbarkeit der verkehrsbedingten Beeinträchtigungen (BayVGH, B.v. 11.5.1999 - 11 B 97.695 - juris Rn. 27).
  • OVG Bremen, 11.02.2016 - 1 B 241/15

    Anforderungen für die Anordnung von Tempo 30 wegen Lärmschutz -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2021 - 11 ZB 19.749
    Nach Nr. 2.2 der Lärmschutz-Richtlinien-StV i.V.m. den RLS 90 erfolgt die Ermittlung der Lärmbelastungen durch Straßenverkehr durch eine dort im Einzelnen festgelegte Berechnung (vgl. OVG Bremen, B.v. 11.2.2016 - 1 B 241/15 - VRS 130, 51 = juris Rn. 25 a.E.).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

  • VG München, 19.01.2016 - M 23 K 14.1931

    Anspruch auf Ergreifung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zur Reduzierung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13

    Klage gegen Verkehrslärmbelästigung in einem Kurgebiet

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerwG, 23.04.2013 - 3 B 59.12

    Befugnisse einer Straßenverkehrsbehörde zur Verkehrsberuhigung gem. § 45 StVO

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

    Die RASt 06 konkretisieren lediglich sachverständig allgemein anerkannte Regeln des Straßenbaus (Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.07.2021 - 11 ZB 19.749 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.05.1989 - 8 C 6.88 -, juris zu EAE 85/95) und binden die Planungsbehörde nicht.
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Für die gerichtliche Kontrolle gilt, dass das Vorgehen der vom Beklagten beauftragten Sachverständigen in Ermangelung bindender Vorgaben durch Regelwerke allein daraufhin zu überprüfen ist, ob es methodisch unzulänglich oder gar ungeeignet ist, das Verkehrsaufkommen zutreffend zu erfassen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = juris Rn. 96, 104; BayVGH, B.v. 7.7.2021 - 11 ZB 19.749 = juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 18.03.2022 - 11 ZB 21.585

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an einer innerörtlichen

    Soweit sich die Klägerin auf den Lärm vorbeifahrender Motorräder beruft, hat sie nicht ansatzweise dargelegt, dass die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO erfüllt sind (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.7.2021 - 11 ZB 19.749 - juris Rn. 23) und das Ermessen der Beklagten hinsichtlich der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf Null reduziert wäre bzw. ihr diesbezüglich ein Anspruch auf Neuverbescheidung gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zustehen könnte.
  • VG Neustadt, 18.02.2022 - 3 K 292/21

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes

    4) Nur der Vollständigkeit halber sei darauf verwiesen, dass auch die aktuelle Rechtsprechung nach wie vor die RLS-90 für den Bereich straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Lärmschutz zugrunde legt (VGH Bayern, Beschluss vom 7.7.2021 - 11 ZB 19.749; VG Arnsberg, Urteil vom 8.7.2021 - 7 K 553/17).
  • VG Hamburg, 07.02.2023 - 15 K 8053/17

    Erfolglose Klage eines Anwohners auf Erlass von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen

    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist aber auch in einem solchen Fall nicht zwangsläufig gegeben, da die Straßenverkehrsbehörde selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen darf, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.10.1999, 3 B 105.99, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 7.7.2021, 11 ZB 19.749, juris Rn. 23; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2005, 8 A 2350/04, juris Rn. 32 ff.; VG Köln, Urt. v. 29. April 2022, 18 K 974/20, juris Rn. 36 ff.).
  • VG Hamburg, 14.12.2022 - 15 K 5372/17

    Erfolglose Klage eines Anwohners auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum

    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist aber auch in einem solchen Fall nicht zwangsläufig gegeben, da die Straßenverkehrsbehörde selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen darf, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.10.1999, 3 B 105.99, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 7.7.2021, 11 ZB 19.749, juris Rn. 23; OVG Münster, Urt. v. 1.6.2005, 8 A 2350/04, juris Rn. 32 ff.; VG Köln, Urt. v. 29. April 2022, 18 K 974/20, juris Rn. 36 ff.).
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